In der Schweiz gelten ein generelles Sonntagfahrverbot und Nachtfahrverbot von 22.00 – 05.00 Uhr.

Das FTK besitzt für ihre Fahrzeuge die nötigen Dauerbewilligungen für den Kanton Zürich (Standort des Fahrzeughalters):
Diese gelten innerhalb des ganzen Kantons Zürich und für Fahrten, die den Kanton Zürich berühren (Start/Ende oder Durchfahrt).
Wie auch für die Anfahrten ab Fahrzeugstandort Zürich/Hermetschloostrasse bis zum Drehort in der ganzen Schweiz inklusive Fürstentum Liechtenstein und zurück zum Fahrzeugstandort Zürich/Hermetschloostrasse.
Neu muss dringend vor jeder Fahrt, welche in die bewilligungspflichtige Zeit fällt (22.00-05.00 Uhr, Sonntage und allg. Feiertage) ein Fahrtenkontrollblatt ausgefüllt werden.
Die Bewilligung gilt nur für Fahrten, die vor Fahrtbeginn im Fahrtenblatt eingetragen sind. Ohne Eintrag gilt die Fahrt als nicht bewilligt. (Achtung: diese kann nachträglich vom Strassenverkehrsamt anhand des Fahrtenschreibers und Blitzautomaten ermittelt werden.)
Die Bewilligung für den Kanton Zürich und das Fahrtenkontrollblatt wird das FTK der fahrenden Person vor Abfahrt aushändigen.
Bewilligung und Fahrtenblatt sind stets auf dem Fahrzeug zu halten und den Polizeiorganen auf erstes Verlangen vorzuweisen. Abweichungen der Vorschriften werden durch die Polizeiorgane der Bewilligungsbehörde gemeldet.

Fahrten ohne Bezug zum Kanton Zürich erteilt der jeweilige Kanton, in dem die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, mittels einer Einzelbewilligung.
Achtung, auch für kurze Fahrten (z.B. ab Drehort zum LKW-Parkplatz) oder unumgängliche Fahrten (z.B. von einem Anlass zum Nächsten mit Termindruck) muss im jeweiligen Kanton (ausser Zürich) eine Einzelbewilligung eingeholt werden.
Einzelbewilligungen können nur beim jeweiligen Startkanton eingeholt werden und werden dem Urheber der Fahrt ausgestellt.

Deshalb sind zukünftig, die Produktionen verpflichtet, für jede Fahrt in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein, ausserhalb des Kanton Zürich, beim jeweiligen Kanton, Einzelbewilligungen einzuholen.

Zugriff für den Bewilligungsantrag: sb.astra.admin.ch/sb

-Eigenes Login erstellen
-Bei den Adressen eigene Adresse und FTK Adresse erfassen. (Fahrzeughalter)
-neues Gesuch erstellen und vor Abschluss darauf achten:
Fahrzeughalter FTK-Adresse und Bewilligung für den Antragsteller anwählen

Alle erforderlichen Angaben zu unseren Fahrzeugen (Bezeichnung/ZH-Nr./Stamm-Nr. etc...) können beim FTK eingeholt werden.

Die Bewilligung ist nur gültig, wenn sie dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl anderer Verkehrsmittel vermieden werden kann.
Dem FTK kann die Bewilligung jederzeit entzogen werden, wenn gegen Bedingungen und Auflagen verstossen oder sie missbraucht werden.

Besten Dank für euer Entgegenkommen und Verständnis.